Qualifizierung einer BGB-Gesellschaft als Verbraucherin beim Widerruf von Darlehensverträgen
Nachfolgend ein Beitrag vom 20.12.2016 von Korff, jurisPR-BKR 12/2016 Anm. 4 Orientierungssätze 1. Für eine unternehmerische Betätigung und gegen eine Verwaltung eigenen Vermögens spricht es, wenn - eine BGB-Gesellschaft nach dem Inhalt des Darlehensvertrages eine [...]